Kanton Nidwalden – Teilrevision Gesundheitsgesetz
23. Juni 2025
Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Nidwalden funktioniert sehr erfreulich. Als für die Medizinische Massage zuständige Organisation wurde der vdms-asmm per 15.04.2025 vom Kanton Nidwalden zu einer Stellungnahme eingeladen mit Ablauf der Eingaben per 18.07.25. Gegenüber unseren Mitgliedern können wir mit Abschluss der Eingabefrist bestätigen, dass die Medizinische Massage mit der Teilrevision und der Vollzugsverordnung korrekt im Sinne der vdms-asmm Ausrichtung zur Stärkung des Berufs hinterlegt ist und dem Statuts einer Gesundheitsfachperson gerecht wird. Sobald die Referendumsfrist im 4. Quartal abgelaufen ist, informieren wir unsere Mitglieder im Login-Bereich zu den Pflichten als Med. MasseurIn in der Berufsausübung im Kanton Nidwalden.
