Kanton Zürich- Totalrevision des Gesundheitsgesetzes, Vernehmlassung

3. Juli 2025

Der vdms-asmm war nicht immer pflegeleicht gegenüber der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich. Wir haben uns mit Nachdruck für die Interessen der Medizinischen Massage eingesetzt (u.a. Berufsausübungsbewilligung) und dabei den direkten Kontakt mit Regierungsrätin Nathalie Rickli gesucht. Mit Beschluss vom 18. Juni 2025 hat der Regierungsrat Zürich die Gesundheitsdirektion zur Durchführung einer Vernehmlassung ermächtigt Der vdms-asmm als zuständiger Branchenverband der Medizinischen Massage mit dem Status einer Organisation der Arbeitswelt ist in das Verfahren, welches bis zum 31.10.2025 läuft integriert. Der Gesetzesentwurf mit den dazugehörenden Erläuterungen sind für den Beruf «Medizinische Massage» mit den berufsausübenden Med. MasseurInnen eidg. FA erfreulich. Unsere seit über 10 Jahren gegenüber der Gesundheitsdirektion Zürich hinterlegten Forderungen, welche einem jährlich folgendem update unterzogen wurden, sind im Sinne des vdms-asmm im Entwurf berücksichtigt.

Unsere Mitglieder werden nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahren über das Resultat mit Umsetzung des neuen Gesetzes im Login-Bereich sowie als Reflexe-Beitrag informiert.