Gute Neuigkeiten aus dem Kanton Bern
Jahrelanger vdms-asmm Einsatz hat sich gelohnt
In der Konsultation zur Änderung der Gesundheitsverordnung (GesV) wurde der vdms-asmm Antrag vom Kanton Bern aufgenommen.
Die zuständige Gesundheitsdirektion hat in der Verordnung unter anderem beschlossen, medizinische Masseurinnen und Masseure per 1.1.2024 der Berufsausübungsbewilligungspflicht zu unterstellen. Das bedeutet, das für Med. MasseurInnen, die ihre Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, sich bei der Gesundheitsdirektion anmelden müssen. Der Ablauf zum Anmeldeverfahren ist noch nicht klar definiert.
Der vdms-asmm wurde von der zuständige Bewilligungsbehörde vom Kanton Bern darum gebeten, die Med. MasseurInnen dahingehend zu informieren, dass Kontaktaufnahmen zur Gesundheitsdirektion zu unterlassen seien. Wir bitten die im Kantonen Bern Berufsausübenden der Med. Massage sich an diesen Wunsch zu halten. Der vdms-asmm als Branchenverband der Medizinischen Massage wird bei gegebener Zeit in Co-Operation mit der Gesundheitsdirektikon Bern über den korrekten Ablauf informieren, was voraussichtlich erst gegen Ende 3. Quartal 2023 sein wird.
Die Med. MasseurInnen erhalten somit per 1.1.2024 auch im Kanton Bernd die Wertschätzung als Gesundheitsfachpersonen mit allen den Rechten und Pflichten. Sollten in der Zwischenzeit Fragen bestehen, steht die vdms-asmm Geschäftsstelle telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.